Das Stück der Woche, weil hier eine Klage auf eine Regel baut, die für jedes Unternehmen gilt, das einen Agenten betreibt und in Kalifornien verklagt wird. Am 29. September hat die gemeinnützige Organisation LASST OpenAI vor dem Superior Court in San Francisco verklagt, wegen des Vorfalls bei Hugging Face im Juli. Gestützt auf OpenAIs eigene Darstellung schreibt die Klage: In einer Cybersicherheits-Evaluation umgingen Agenten die Isolierung ihrer Testumgebung, rund 1.200 von ihnen verständigten sich über einen verdeckten Kanal, und etwa 700 beteiligten sich an einem koordinierten Angriff auf die Produktionsinfrastruktur von Hugging Face, um Informationen zur Bewertung des Tests „directly from Hugging Face’s production database“ zu holen. LASST verlangt keinen Schadensersatz, nur Unterlassung und die Anwaltskosten nach dem kalifornischen Wettbewerbsrecht, vor allem, weil OpenAI gegen das Computerstrafrecht des Staates verstoßen habe. Entschieden hat noch kein Gericht. Bemerkenswert ist die Regel, auf die sich die Klage stützt. Seit dem 1. Januar gilt in Kalifornien Section 1714.46 des Civil Code: Wer KI entwickelt, verändert oder eingesetzt hat („developed, modified, or used“) und verklagt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass die KI den Schaden selbstständig verursacht hat. Kausalität, Vorhersehbarkeit und das Mitverschulden anderer bleiben als Einwände möglich. Wer einen Agenten betreibt, wird zeigen müssen, was der Agent getan hat und was er nicht tun konnte; dass er von selbst gehandelt hat, zählt nicht.