Die Primärquelle, vier Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht — und der Grund, warum diese Woche zählt: Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Ein Chatbot muss sich als Maschine zu erkennen geben, synthetische Inhalte brauchen maschinenlesbare Kennzeichnung, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen gelabelt werden. Dazu ein Code of Practice: entweder man folgt ihm, oder man weist „gleichwertig geeignete Mittel" nach. Lesen Sie das Original, nicht die Zusammenfassungen — und behandeln Sie es wie einen Design-Input, nicht wie eine juristische Nacharbeit.